Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 31. Juli 2009
§ 9

§ 9 – Benutzungen

(1) Benutzungen im Sinne dieses Gesetzes sind das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern, normal normal das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern, normal normal das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit sich dies auf die Gewässereigenschaften auswirkt, normal normal das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer, normal normal das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser. normal normal normal arabic (2) Soweit nicht bereits eine Benutzung nach Absatz 1 vorliegt, gelten als Benutzungen auch das Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierfür bestimmt oder geeignet sind, normal normal Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen, normal normal das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme, einschließlich der zugehörigen Tiefbohrungen, normal normal die untertägige Ablagerung von Lagerstättenwasser, das bei Maßnahmen nach Nummer 3 oder anderen Maßnahmen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl anfällt. normal normal normal arabic (3) Keine Benutzungen sind Maßnahmen, die dem Ausbau eines Gewässers im Sinne des § 67 Absatz 2 dienen. Das Gleiche gilt für Maßnahmen der Unterhaltung eines Gewässers, soweit hierbei keine chemischen Mittel verwendet werden.

Kurz erklärt

  • Benutzungen umfassen das Entnehmen und Ableiten von Wasser sowie das Aufstauen und Absenken von Gewässern.
  • Auch das Entnehmen fester Stoffe und das Einbringen von Stoffen in Gewässer zählen zu den Benutzungen.
  • Grundwasser kann ebenfalls entnommen, gefördert und abgeleitet werden.
  • Bestimmte Maßnahmen, die das Grundwasser beeinflussen oder die Wasserbeschaffenheit verändern, gelten ebenfalls als Benutzungen.
  • Maßnahmen zum Ausbau oder zur Unterhaltung eines Gewässers, die keine chemischen Mittel verwenden, sind keine Benutzungen.